Der Gebäudeenergiepass:

Der Energieausweis oder auch Energiepass soll es jedem Mieter oder Eigentümer ermöglichen, auch ohne fachliches Wissen einen Eindruck über den Energiebedarf des Gebäudes zu bekommen.

Für die Eigentümer der Gebäude die vor dem Jahr 1965 gebaut wurden, wird es ab 1. Juli 2008 im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung Pflicht sein, diesen Ausweis vorzulegen. Für alle jüngeren Wohngebäude gilt die Regelung ab 1. Januar 2009 und für Nicht-Wohngebäude ab 1. Juli 2009. 

Wie auf dem Bild gezeigt, wird mit Farben und auf übersichtliche Weise, ähnlich der Energieeffizienzklasse bei Kühlschränken, eine Auskunft über den Energieverbrauch gegeben.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Die kostengünstigere verbrauchsbasierende Ausführung ist jedoch nur für Altbauten und nur für eine gewisse Übergangseit zulässig. Für Neubauten muss gleich der bedarfsorientierte Ausweiß ausgestellt werden.